Telefon: +43 1 3761010
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Montag – Donnerstag
09:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag
09:00 – 12:00
BeGeh Schließsysteme GmbH
Wolfgang-Pauli-Gasse 3
A-1140 Wien
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Antragstellung
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie einen Gewerbeschein bzw. Tätigkeitsnachweis hoch.
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Vertragserstellung
Wir senden Ihnen einen verbindlichen Vertrag, eine Kosteninformation und ein Bestellformular zu.
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Bestellung
Senden Sie uns den unterzeichneten Vertrag zusammen mit dem Bestellformular per E-Mail zurück.
Jetzt Anwender werden
Sie erhalten die Kostenübersicht nach Prüfung Ihres unverbindlichen Antrags.
Sollten Sie mit einer begehcard nicht mehr sperren können, kann das an folgenden Gründen liegen:
Die Ihnen zugeteilte Anwendergruppe ist bei der Elektronik nicht berechtigt.
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hausverwaltung, damit diese Ihre Anwendergruppe berechtigt.
Die dreijährige Gültigkeit der Karte ist abgelaufen.
In diesem Fall müssen Sie die alte Karte zurückschicken und eine neue bestellen.
Die Karte ist defekt.
Sie können die defekte Karte sofort oder im Zuge des nächsten Kartentausches an uns retournieren und bei Bedarf eine neue bestellen.
Anwendergruppen sind auf Arbeitsbereiche zusammengefasste Dienstleistungsunternehmen, welche in der BEGEH-Elektronik berechtigt werden können. Im Auslieferungszustand sind alle Anwendergruppen berechtigt.
Nein. Es gibt keine begehcard, mit der der Zutritt zu jedem Haus möglich ist. Der Inhaber der BEGEH-Elektronik entscheidet, welche Anwendergruppen für den Zutritt berechtigt werden und welche nicht.
Im Security-Modus können Sie in Kombination mit einer Updatevereinbarung die berechtigten Anwendergruppen auf bestimmte Wochentage und Zeitspannen einschränken.
Die Updatevereinbarung ist ein Wartungsvertrag, welcher gleichzeitig den Funktionsumfang der Elektronik erweitert.
In den meisten Fällen verbleibt der Schließzylinder in der Tür, daher ist der Zutritt für Bewohner über das BEGEH-System ein zusätzlicher Komfort. Es gibt allerdings auch Liegenschaften ohne Zylinder, bei denen der Zutritt nur über das BEGEH-System möglich ist. In diesem Fall wird ein Ruhestrom-Türöffner oder eine USV-Anlage benötigt, damit die Türe im Falle eines Stromausfalles offen bleibt.