BEGEH | Das BEGEH-Card-System - Eintreten soll, wer eintreten darf!

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Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!

Die Begeh Schließsysteme GmbH startet ab sofort die Vergabe von Begeh-Cards der Gruppe Schlosserunternehmen.

Voraussetzung für den Erhalt von Begehcards, ist die Vorlage des Anwenderantragsformulars (Download auf der Startseite von www.begeh.at) und eines gültigen Gewerbescheines für Schlosser (Meisterberieb bzw. Gütesiegelaufsperrer).

Die Gruppe "Schlosserunternehmen" ist im Begeh-Basic in der Gruppe 5 untergebracht. Im Begeh-Security haben die Schlosserunternehmen natürlich eine eigene Gruppe.

Begeh Schließsysteme heißt die Schlosser als Anwender im Begeh-System herzlich willkommen.

100%ige Posttochter feibra übernimmt teilweise Postaufgaben

Das Unternehmen feibra hat die von Begeh geforderten Auflagen zur Kartensicherheit erfüllt und wurde mit Begeh-Cards ausge- stattet. Die feibra Geschäfts- führung versichert nur gewünsch- te Dienstleistungen durchzuführen und Aufkleber "BITTE KEINE UNADRESSIERTE WERBUNG" zu beachten.

Werbeverzicht-Aufkleber

Begeh wird in Zusammenarbeit mit feibra die Zutritte überwachen und berechtigten Beschwerden konsequent nachgehen. Beschwerden im Zusammenhang mit feibra richten sie bitte an:
Tel.: 01/66130-371 od. -372
E-Mail: kundenservice@feibra.at

Auch können Sie sich, bei Zustellung von unadressierter Werbung, trotz angebrachten Aufkleber, an den Fachverband Werbung & Marktkommunikation (WKO) wenden:
Tel.: 05/90900-285
E-Mail: werbung@wko.at

Downloads:
feibra_informiert.pdf (987KB)
Sicherheitskriterien im Vertrag.pdf (7KB)

Achtung! Kaufen Sie keine Begehcards am Schwarzmarkt.

Diese Karten werden, wenn Sie von Ihrem Besitzern bei der vorgeschriebenen Inventur nicht zurück gemeldet werden, von uns gesperrt. Die Begeh-Cards haben außerdem ein Ablaufdatum. So zahlen Sie unter Umständen viel Geld für eine Karte die keine Funktion mehr hat.

Hausbesitzer können bei ungerechtfertigtem Zutritt eine Besitzstörungsklage einbringen. Die von der Begeh-Card gespeicherten Daten können als Beweis ausgelesen werden. Es zahlt sich nicht aus!

Sie möchten Ihr Unternehmen mit Begeh-Cards ausstatten?

Übermitteln Sie uns ein ausgefülltes Anwenderantrags-Formular. Wir überprüfen ob ein berechtigtes Interesse besteht Ihr Unternehmen einer Anwendergruppe zu zuordnen und treten mit Ihnen in Kontakt.

Formular herunterladen

Wichtiger Hinweis:

Wir empfehlen ausdrücklich die Baucard-Gruppe im Normalbetrieb zu sperren.

Praktisch jeder Handwerker Österreichs, kann die Baucard legal erwerben. Die Baucard ist die einzige Card im Begeh-System, die nicht Nummeriert und dadurch auch nicht Nachverfolgbar ist.

Erfahren Sie mehr über die Baucard.