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Neuerung beim Begeh-Security
Unsere klügere Elektronik, dass Begeh-Security, wird noch klüger. Eine Neuerung, die den Namen Security alle Ehre bietet, wird im Jahr 2011 umgesetzt.
Die neue Innovation des Begeh-Systems, ist die Zeitlich beschränkte Begehcard für Anwender.
Demnach bekommen Anwender Begeh-Cards mit Ablaufdatum. Der Vorteil, geht eine Begeh-Card verloren, wird diese Karte im Laufe der Zeit funktionsunfähig.
Wie lange eine Anwenderkarte gültig bleibt, ist von dem Umgang des Anwenders mit der Begeh-Card abhängig. Sollten Karten missbräuchlich verwendet werden, wird die Funktionsdauer dieser Karten verkürzt. Dies kann bis zum Entzug der Begeh-Card führen.
Weiters ist seit Mitte 2010 für die Ausgabe von Anwenderkarten ein Vertrag notwendig. Diese Verträge legen die Sicherheitskriterien und Pflichten der Anwender im Umgang mit der Begehcard fest. Kautionen auf jede ausgegebene Begehcard führen zusätzlich zu einer Sensibilisierung bei den Mitarbeitern der Anwender, verantwortungsvoll, mit den zur Verfügung gestellten Karten umzugehen.
100%ige Posttochter feibra übernimmt teilweise Postaufgaben
Das Unternehmen feibra hat die von Begeh geforderten Auflagen zur Kartensicherheit erfüllt und wurde mit Begeh-Cards ausge- stattet. Die feibra Geschäfts- führung versichert nur gewünsch- te Dienstleistungen durchzuführen und Aufkleber "BITTE KEINE UNADRESSIERTE WERBUNG" zu beachten.
Begeh wird in Zusammenarbeit mit feibra die Zutritte überwachen und berechtigten Beschwerden konsequent nachgehen. Beschwerden im Zusammenhang mit feibra richten sie bitte an:
Tel.: 01/66130-371 od. -372
E-Mail: kundenservice@feibra.at
Auch können Sie sich, bei Zustellung von unadressierter Werbung, trotz angebrachten Aufkleber, an den Fachverband Werbung & Marktkommunikation (WKO) wenden:
Tel.: 05/90900-285
E-Mail: werbung@wko.at
Downloads:
feibra_informiert.pdf (987KB)
Sicherheitskriterien im Vertrag.pdf (7KB)
Achtung! Kaufen Sie keine Begehcards am Schwarzmarkt.
Diese Karten werden, wenn Sie von Ihrem Besitzern bei der vorgeschriebenen Inventur nicht zurück gemeldet werden, von uns gesperrt. Die Begeh-Cards haben außerdem ein Ablaufdatum. So zahlen Sie unter Umständen viel Geld für eine Karte die keine Funktion mehr hat.
Hausbesitzer können bei ungerechtfertigtem Zutritt eine Besitzstörungsklage einbringen. Die von der Begeh-Card gespeicherten Daten können als Beweis ausgelesen werden. Es zahlt sich nicht aus!
Sie möchten Ihr Unternehmen mit Begeh-Cards ausstatten?
Übermitteln Sie uns ein ausgefülltes Anwenderantrags-Formular. Wir überprüfen ob ein berechtigtes Interesse besteht Ihr Unternehmen einer Anwendergruppe zu zuordnen und treten mit Ihnen in Kontakt.
Wichtiger Hinweis:
Wir empfehlen ausdrücklich die Baucard-Gruppe im Normalbetrieb zu sperren.
Praktisch jeder Handwerker Österreichs, kann die Baucard legal erwerben. Die Baucard ist die einzige Card im Begeh-System, die nicht Nummeriert und dadurch auch nicht Nachverfolgbar ist.



