BEGEH | Frequently Asked Questions

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Inhaltsbereich: FAQ

  1. Muss ich meinen Zustellern Karten besorgen?

    Nein, Ihre Anwender (Zusteller, Dienstleister etc.) sind bereits mit Begeh-Cards ausgestattet. Sie berechtigen nur die Anwendergruppe in Ihrer Elektronik, die diesem Zusteller zugeordnet wurde (siehe Securityformular unter Downloads).

  2. Wie Aufwendig ist die Umrüstung auf das Begeh-Card-System?

    Der Umbau von dem BG-Postschloss auf das Begeh-Card-System ist kein großer Aufwand. Voraussetzung ist genügend Platz für die Elektronik und eine geeignete Versorgungsspannung in Ihrer Sprechanlage. Diese Voraussetzungen sind allerdings bei 99% der Sprechanlagen gegeben.

  3. Ändert sich für mich als Bewohner mit dem Begeh-Card-System mein Zutritt ins Haus?

    Nein, der Zutritt für Bewohner funktioniert nach wie vor über das Zylinderschloss in der Eingangstür. Es wird lediglich das "Postschloss" durch das Begeh-Card-System ersetzt.

  4. Bekomme ich als Bewohner auch Begeh-Cards?

    Natürlich ist es möglich so genannte Einzelberechtigungskarten an Bewohner auszuteilen. Allerdings nur in unseren Security-Elektroniken und nicht in den Basic-Elektroniken. Diese Einzelberechtigungskarten können in einen oder mehreren Security-Elektroniken berechtigt werden, so dass Sie mit einer Karte auch mehrere Häuser betreten können.

  5. Wie kann ich Zusteller berechtigen oder aussperren?

    In dem Sie am Securityformular die Anwender durch ankreuzen berechtigen. So wie das Formular ausgefüllt wurde, wird Ihre Elektronik programmiert.
    Achtung: Für jedes Bundesland gibt es ein eigenes Securityformular!

  6. Wo finde ich Formulare um meine Elektronik zu konfigurieren?

    Auf unserer Website www.begeh.at unter der Rubrik "Downloads" oder unter dem Direktlink www.begeh.at/downloads finden Sie immer die aktuellen Formulare.

  7. Ist das kopieren einer Begeh-Card möglich?

    Das kopieren eines RFID-Transponders ist nicht möglich. Diese Transponder haben im nicht programmierten Zustand einen eigenen ID-Code. Dieser ID-Code ist auf andere Transponder nicht übertragbar.

  8. Was passiert wenn ein Anwender seine Begeh-Card verliert?

    Jede Begeh-Card ist einzigartig und hat eine ID-Nummer. Eine verloren gegangene Begeh-Card wird uns von den Anwendern gemeldet und von uns auf die so genannte Blacklist gesetzt. Bei jeder Programmierung wird die aktuelle Blacklist in die Elektronik übertragen und so wird die verloren gegangene Begeh-Card in dieser Elektronik gesperrt. Außerdem haben Anwenderkarten ein Ablaufdatum. D.h. nach einer gewissen Zeit verliert die Begeh-Card ihre Gültigkeit. Die Meldepflicht einer verlorenen Anwenderkarte ist vertraglich geregelt.

  9. Wozu dient der Masterkey

    Jeder unserer Elektroniken ist ein Masterkey zugeordnet. Auf einem Masterkey sind die Seriennummer und der Barcode seiner zugehörigen Elektronik aufgebracht. Unter dieser Seriennummer können wir das genaue Profil (Standpunkt, Konfiguration etc.) der Elektronik in unserer Datenbank abrufen.

    Der Masterkey dient bei der Montage, aber auch später als Testkarte für die Türöffner-Anlage, in der seine Elektronik verbaut ist.

    Der Masterkey dient auch zum Programmieren Ihrer Begeh-Elektronik.

    • Begeh-Basic: Bei Ihrem Begeh-Basic, unsere kleine Elektronik, können Sie mit dem Masterkey die Zutrittberechtigungen für Ihre Zusteller, die Baucard-Gruppe und die Dauer der Betätigung des elektrischen Türöffners selbst ändern.
    • Begeh-Security: Bei Ihrem Begeh-Security, unserer sichereren Elektronik, ist die Selbstverwaltung der Konfiguration zurzeit in Planung, die Umsetzung dieser Möglichkeit wird allerdings noch eine Weile dauern. Die Programmierung eines Begeh-Security ist, bis dieses Projekt umgesetzt ist, nur durch die Begeh Schließsysteme GmbH möglich.
      Jedoch können Sie mit dem Masterkey die Berechtigung der Baucard-Gruppe und die Dauer der Betätigung des elektrischen Türöffners selbst ändern.

    Achtung! Programmierung nur möglich im Zusammenhang mit den dazu notwendigen Programmierkarten (erhältlich im Großhandel)

  10. Wie ist das mit der Sommer/Winterzeit-Umstellung in den Elektroniken?

    Diese Umstellung erfolgt automatisch.

  11. Was ist in ein Auslese-Protokoll und was ist darin ersichtlich?

    Ein Protokoll der letzten 120 Loggs (Eintritte oder Eintrittversuche) wird bei jedem Jahresupdate im Zuge der Updatevereinbarung ausgelesen und mit der Benachrichtigung, über das erledigte Jahresupdate, mitgesendet. Natürlich kann ein Auslesen der Loggs jederzeit bei uns angefordert werden. Insbesondere dann, wenn ein Verbrechen ohne Einbruchsspuren stattgefunden hat. Der Zeitraum der Rückverfolgung erstreckt sich, je nach Anzahl der täglichen Zutritte, zwischen 1 und 3 Monaten.

    Ersichtlich ist in dem Protokoll die Seriennummer der an dieser Adresse eingebauten Security-Elektronik, Datum der Eintritts, Uhrzeit des Eintritts, ID-Nummer der Anwenderkarte, ob durch die Berechtigung die Tür geöffnet wurde oder verschlossen geblieben ist und die Securitygruppe die diesem Anwender zugeteilt wurde.